ÜBER UNS

Als überregional tätiges Anwaltsbüro beraten wir seit 1991 Mandanten in zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere aus dem Mittelstand und dem Handwerk.

Seit unserer Gründung betreuen wir den Fachverband Metallhandwerk in Rheinland-Pfalz (mit mehr als 600 Mitgliedsbetrieben) in allen Angelegenheiten. Routiniert bearbeiten wir daher sämtliche Anfragen im Werkvertragsrecht, einschließlich des Bereichs der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie im Arbeitsrecht, inklusive des Tarifrechts.

Über besondere Expertise verfügen wir auf dem Gebiet des Schornsteinfegerhandwerksrechts. So zählen wir seit 2012 den Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Rheinland-Pfalz mit seinen rund 500 Mitgliedsbetrieben zu unserem festen Partner.

Wir verstehen uns als professioneller, kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir sowohl außergerichtliche Lösungen, vertreten Ihre Interessen aber auch durchsetzungsstark im Prozess vor Gericht.

 

Tätigkeitsschwerpunkte

In unseren Spezialgebieten sind wir einzigartig:

Was macht der Schornsteinfeger, wenn er ausnahmsweise einmal kein Glück hat?

Er wendet sich vertrauensvoll an die Kanzlei Dr. Payrhuber und Werner. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Rheinland-Pfalz beraten wir Sie zu den Fragen des Schornsteinfegerhandwerks wie kaum ein anderer.

Darüber hinaus arbeiten wir eng mit dem bekannten Verwaltungsjuristen und Autor des Praxiskommentars zum Schornsteinfegerhandwerksgesetz Hans-Ulrich Seidel zusammen.

Kontaktieren Sie uns gerne – sowohl als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sowie als freier Schornsteinfegerbetrieb.

Bedingt durch unsere Tätigkeit für den Fachverband Metallhandwerk Rheinland-Pfalz und zeitweise auch für Thüringen, wurden wir mit Fragen zur Beitragspflicht auch für Metallbaubetriebe bzw. das sogenannte Baunebengewerbe insgesamt konfrontiert. In diesem kaum bekannten und dennoch sehr wichtigen Themengebiet haben wir uns erhebliches Spezialwissen angeeignet.

So haben wir im Jahre 2019 vor dem Bundesarbeitsgericht ein wegweisendes Urteil erstritten, das die bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschende Rechtsprechung maßgeblich änderte. In dieser Entscheidung wurde höchstrichterlich festgestellt, dass überwiegend produzierende Betriebe, die dem Baunebengewerbe angehören, keine Beiträge an die SOKA-BAU / ULAK zahlen müssen.

Für die betroffenen Handwerksbetriebe hat diese Entscheidung weitreichende positive Konsequenzen.

Wie viele Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zu? Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung rechtmäßig? Wann kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung?

In der Praxis stellen sich die verschiedensten Fragen, insbesondere zum Inhalt eines Arbeitsvertrages und dessen Beendigung.

Die besonderen gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts dienen dem Zweck, die zuweilen widerstreitenden Interessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszugleichen. In diesem Feld ist es nicht nur wichtig, die entsprechenden Gesetze zu kennen und richtig anzuwenden, auch die aktuelle Rechtsprechung ist stets im Blick zu behalten.

Rechtsanwältin Corina Payrhuber hat 2021 den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und berät Sie gerne zu allen Fragen in diesem Bereich, sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht.

 

Für das Funktionieren einer Marktwirtschaft kommt dem Wettbewerbsrecht erhebliche Bedeutung zu. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt sicher, dass sich Unternehmer an die für sie geltenden Vorgaben halten und sich keine unlauteren Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen.

In der Praxis ergeben sich in diesem Zusammenhang Unterlassungsansprüche des benachteiligten Mitbewerbers, die dieser durch eine sogenannte Abmahnung geltend machen kann.

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Möchten Sie Ihre Rechte gegenüber einem Mitbewerber gewahrt wissen? Bei uns sind Sie richtig!

Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Werkvertragsrechts vertreten wir Sie umfänglich und professionell, beginnend bei der Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Gewissenhaft befassen wir uns mit allen für Ihren Fall relevanten fachspezifischen Details, wir unterstützen Sie beim Forderungseinzug und prüfen, ob Gewährleistungsrechte wegen vorgebrachter Mängel tatsächlich bestehen. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie gerüstet!

Als ehemaliger Regierungsdirektor für Handwerksrecht, Handwerkswirtschaft und Schornsteinfegerwesen war Rechtsanwalt Dr. Albert Payrhuber im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr in Rheinland-Pfalz tätig. Heute unterstützt er Ihren Betrieb mit seinen Erfahrungen gerne bei allen Anliegen aus dem Bereich der Handwerksordnung.

Unabhängig von unseren speziellen Tätigkeitsschwerpunkten vertreten und beraten wir Sie auch vertrauensvoll im Bereich des Kauf- und Mietrechts sowie des Delikts- und Schadensrechts, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.

Durch unsere langjährige Erfahrung und die kollegiale Zusammenarbeit mit anderen Kanzleien können wir neben unseren Spezialgebieten auch die qualifizierte Vertretung in weiteren Rechtsgebieten sicherstellen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne!

Unser Team

Rechtsanwalt Dr. Albert Payrhuber

Von 1984 bis 1991 war Rechtsanwalt Dr. Albert Payrhuber als Referatsleiter bzw. als Regierungsdirektor für Handwerksrecht, Handwerkswirtschaft und Schornsteinfegerwesen im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Rheinland-Pfalz tätig. Seit 1991 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Schornsteinfegerrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Handwerksrecht. Außerdem ist er Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die sich um SOKA / ULAK-Beitragspflichten drehen.

 

Rechtsanwalt Herbert Werner

Bereits seit 1984 ist Herbert Werner als selbständiger Rechtsanwalt tätig und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz, insbesondere auf den Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Rechtsanwältin Esther Payrhuber

Seit dem Jahre 1996 besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ass. phil. Esther Payrhuber. Sie ist spezialisiert auf die Bearbeitung von Fällen aus dem privaten Bau- und Werkvertragsrecht.

 

Rechtsanwältin Corina Payrhuber

Seit dem Jahre 2015 arbeitet Corina Payrhuber als angestellte Rechtsanwältin für uns. Sie hat sich seitdem intensiv mit dem Schornsteinfegerhandwerksrecht befasst. Im Jahre 2021 hat sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht abgeschlossen und bearbeitet darüber hinaus sämtliche Anfragen im Zusammenhang des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts.

 

Kornelia Schmidt

Seit 2015 ist Kornelia Schmidt Teil unseres Teams. Sie ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte. Ihr Zuständigkeitsbereich ist die Bearbeitung von eingehenden Inkassoaufträgen sowie die allgemeine Büroorganisation.

Helgrit Brenner

Ebenfalls seit 2015 unterstützt Helgrit Brenner als ausgebildete Notarfachangestellte unser Kanzlei-Team, vor allem im Bereich der Zwangsvollstreckung.

Isabella Kornuta

Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet Isabella Kornuta seit 2021 für unsere Kanzlei. Ihr Bereich umfasst vornehmlich die Bearbeitung von eingehenden Inkassoaufträgen bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Payrhuber und Werner
Mainzer Straße 2
55411 Bingen

Ab 09. September 2024:
Schlossbergstraße 18
55411 Bingen

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 16:00
Freitag: 9:00 bis 14:00

Impressum | Datenschutzerklärung